Mietrechtsschutz
Im folgenden Fall geht es um die Leistungsart Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die gemietete Wohnung.
Das Ehepaar Peters, beide freiberuflich tätig als Grafiker und Werbetexterin erhalten genau am 3. Hochzeitstag ein Schreiben Ihres Vermieters. Herrn Peters schwant schon nichts gutes. Der Vermieter meldet in diesem Schreiben Eigenbedarf an und fordert daher das Ehepaar Peters auf, die Wohnung binnen 3 Monaten zu verlassen. Sein Sohn würde nach abgeschlossenem Studium in der Stadt eine erste Anstellung antreten und soll von nun an die Wohnung nutzen.
Nachdem sie sich von dem ersten Schock erholt haben, beschließt das Ehepaar Ihre Rechtsschutzversicherung um Rat zu fragen. Schließlich leben man schon sehr lange dort und will nicht unbedingt das lieb gewonnene Umfeld verlieren. Die Versicherung empfielt eine Erstberatung mit einem spezialisierten Anwalt und gibt auch einige Empfehlungen.
Auf dem Weg zum Anwalt treffen sie eine anscheinend gut informierte Nachbarin, die Ihnen berichtet, dass der Sohn des Vermieters sich wohl nur für 3 Monate am Wohnort für ein Praktikum aufhalten werde und danach in Wien eine erste Festanstellung antreten werde. So habe es ihr der Sohn erst vor ein paar Tagen bei einem zufälligen Treffen erzählt. Der Anwalt verfasst nun ein Schreiben in dem er dem Anliegen des Vermieters eine Absage erteilt, dem dieser wiederum promt durch ein Schreiben seines Anwalts widerspricht.
So kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei der der Richter die Begründung für den Eigenbedarf nicht ausreichend erkennen kann. Der Richter weist die Klage zurück und der Vermieter bleibt auf den Kosten für seinen Anwalt sitzen. Zusätzlich trägt er 100% der Gerichtskosten, sowie die Kosten für den Anwalt der Peters, welche mit € 2.500.- zu Buche geschlagen hätte. Der Versicherer hatte diese vorgestreckt und holt sich diese nun vom Vermieter.
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