Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht
Die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten Bereich.
Die hier betroffene Leistungsart Privat-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ist in fast allen Angeboten enthalten, die den privaten Bereich absichern
Was Pressesprecher Armin K. im Urlaub passiert erscheint gar nicht abwegig, verdient aber die Bezeichnung "der blanke Wahnsinn".
Kaum hat das Urlaubsvergnügen begonnen, stürzt Armin K. während eines Ausflugs. Mehrere Rippen sind gebrochen und er wird im Krankenhaus am Urlaubsort operiert. Für den Rücktransport nach Hause wird Armin K. einige Wochen später auf einer speziellen Transportbahre fixiert.
In Deutschland angekommen geht es gleich wieder ins Krankenhaus am Wohnort. Die Ärzte stellen fest, dass ein am Urlaubsort eingesetztes Implantat nicht die korrekte Lage hat, was einen sofortigen Eingriff, sowie den Austausch gegen ein anderes Implantat erfordert.
Sein Gesundheitszustand wird nicht besser. Die Schmerzen vergehen nicht und weder Sitzen noch aufrechtes Stehen ist ohne starke Schmerzen möglich. Er holt sich bei unterschiedlichen Ärzten einen Rat ein und die Vermutung dass zum einen das Implantat ungeeignet sei und auch die zweite PO zur Fixierung des Implantats fehlerhaft durchgeführt wurde.
Armin P. beauftragt nun nach Rücksprache mit seiner Rechtsschutzversicherung einen erfahrenen Anwalt, der Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen der mangelhaften Anschlussbehandlung in Deutschland in Höhe von € 150.000.- inklusive Verdienstausfall geltend macht.
Wie zu Erwarten, weigert sich die Gegenseite, worauf hin vom Gericht ein medizinischer Gutachter zur Klärung des komplexen Sachverhalts beauftragt wird. Eine vollkommene Klärung wird nicht erreicht, aber das Gericht macht einen Vergleichsvorschlag, den die Gegenseite annimmt. Armin P. erhält € 100.000.-.
Durch den Vergleich muss er einen Teil der Gerichtskosten von € 8.000.- übernehmen, die seine Rechtsschutzversicherung übernimmt.
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