erweiterter Strafrechtsschutz

Oft unterschätzt - die Leistungsart des erweiterten Strafrechtsschutz

Der erweiterte Straf-Rechtsschutz hilft beim Vorwurf von Vergehen und auch von Verbrechen.

"Andere Länder - andere Sitten".

Modedesignerin Julia S. will nach erfolgreichem Studium im Sommer mal die Seele baumeln lassen. Sie reist mit 2 Freundinnen nach Griechenland um als Rucksacktouristinnen Land und Leute zu erkunden. Während der Wartezeit an einem Bahnhof geraten Sie in eine Routinekontrolle der Polizei. Die freundlichen Beamten fragen nach den Ausweisen und erkundigen sich nach der Reiseroute. Julia S. kramt in Ihrem Rucksack nach Ihrem Ausweis. Da Sie den Rucksack auf den Boden stellt kann einer der Beamten erkennen dass sie ein Tränengasspray in dem Rucksack mit sich führt. Dieses hat Sie zum Selbstschutz und führt es schon lange bei sich. Die ungezwungene Stimmung kippt umgehend und der Beamte ruft in scharfem Ton:

"You are arrested" - In Griechenland wäre dieses Tränengas eine verbotene Waffe und ihr drohe sogar noch eine Gefängnisstrafe. Sie muss mit auf das nahe gelegene Polizeirevier und kann von dort Ihre Angehörigen wie auch die deutsche Botschaft verständigen. Die Angehörigen verständigen die Rechtsschutzversicherung und die Botschaft schaltet einen erfahrenen Anwalt ein. Mit viel anwaltlichem Geschick und wegen Julias höflicher Art zeigt die Staatsanwältin ein gewisses Mitleid und Julia S. konnte das Polizeirevier nach 3 Stunden wieder verlassen. Aber das Verfahren wegen Waffenbesitz wurde zunächst weiter verfolgt und erst Monate später durch den griechischen Anwalt zur Einstellung gebracht.

Die Kosten für die Tätigkeit des Strafverteidigers werden von der Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Bausteins des erweiterten Straf-Rechtsschutz übernommen. Die Kosten dieses gepfefferten Missverständnisses beliefen sich auf 3.850,- €.

 

Beitragsfoto: © Can Stock Photo Inc. / NiroDesign

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